24.08.2026

Bäckerverband fordert Abschaffung der Bonpflicht

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert den Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer Kassenpflicht und fordert deutliche Nachbesserungen. Statt die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen, soll der Papierbon durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt werden. "Das ist keine Entlastung, sondern droht zur Verschärfung der Bürokratie zu werden und verursacht enorme Kosten", so der Zentralverband.

„Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht. Wer bei jedem Brötchenkauf weiterhin einen Beleg bereitstellen muss, schafft keine Bürokratie ab, sondern verlagert sie lediglich vom Papier ins Digitale. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen: Belege sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgegeben werden müssen – nach Wahl der Betriebe digital oder auf Papier“, fordert Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.

Zusätzliche Kosten der Umrüstung drohen


Gerade in Bäckereien folgen täglich zahlreiche Verkäufe mit geringen Einzelbeträgen unmittelbar aufeinander. Wird der elektronische Beleg zum gesetzlichen Regelfall, müssen zahlreiche Betriebe ihre Kassensysteme technisch nachrüsten. Ohne geeignete Kundendisplays kann die digitale Bereitstellung des Belegs nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. Hinzu kommen Kosten für Software, Lizenzen und Speicherung sowie zusätzlicher Organisations- und Schulungsaufwand.

„Das wird, wenn es so kommt, auch kleine Betriebe erfassen und sie zu erheblichen Investitionen zwingen. Das zu einer Zeit, in der diese mit Unsicherheiten, steigenden Kosten, Personalmangel, Kaufzurückhaltung und hybriden Bedrohungen kämpfen. Wer zusätzliche Technik vorschreibt, muss auch die Kosten und den Umstellungsaufwand der Betriebe realistisch berücksichtigen. In das Gesetz muss daher mindestens eine Übergangsregelung aufgenommen werden, die den Betrieben ausreichend Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen gewährt und eine Sonderabschreibung für notwendige technische Investitionen ermöglicht“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg.

Das Bundesfinanzministerium hat Anfang August 2026 den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ vorgelegt. Dieser sieht vor, die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 einzustellen. Sie soll durch eine verpflichtende elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden. Betriebe müssen dann den Beleg bei jedem Geschäftsvorfall in einem standardisierten Datenformat digital bereitstellen – etwa durch das Anzeigen eines QR-Codes auf einem Bildschirm oder die Zustellung per E-Mail.

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