05.11.2025

Verlängerte Antragsfrist für Umbau der Tierhaltung

Landwirt:innen bekommen mehr Zeit, um ihre Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) zu stellen – sie können nun bis zum 31. August 2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Bislang galt eine Frist bis zum 30. April 2026.

Mit dem von der vorherigen Bundesregierung beschlossenen BUT werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Die Fristverlängerung um vier Monate entspreche dem Wunsch vieler Landwirt:innen, die damit mehr Zeit bekommen, die für die Antragstellung benötigte Baugenehmigung vorzulegen, so das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Anforderungen können letztmals am 15. Oktober 2028 erfolgen. Die investive Förderung läuft im Jahr 2028 aus.

Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer: „Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Ich möchte, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher verlängern wir die Antragsfrist auf den 31. August 2026, denn der Umbau der Tierhaltung ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen.“

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