06.08.2026

Edeka: Platzt die Tegut-Übernahme?

Das Bundeskartellamt hat im Zusammenschlussverfahren den Verfahrensbeteiligten Edeka und Tegut am 27. Juli 2026 einen Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung, eine sogenannte Abmahnung, übermittelt. Nach der vorläufigen Bewertung bestehen gegen den angemeldeten Zusammenschluss in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche wettbewerbliche Bedenken. Die bislang vom Lebensmitteleinzelhändler Edkea angebotenen Zusagen würden dem Bundeskartellamt nach vorläufiger Einschätzung nicht ausreichen, um diese vollständig auszuräumen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit der Abmahnung legen wir den Verfahrensbeteiligten unsere vorläufige wettbewerbliche Bewertung offen. Eine abschließende Entscheidung ist damit nicht getroffen. Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen. Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sieht das Gesetz gesonderte Verfahren vor.“

Bundeskartellamt: Zusammenschluss führt zu Wettbewerbsproblemen


Die vorläufige Bewertung ergibt, dass der Zusammenschluss regional auf einer Reihe von Absatzmärkten erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen würde. Nach der vorläufigen Bewertung bestehen derzeit in 37 regionalen Markträumen erhebliche wettbewerbliche Bedenken, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg.

Mundt sagt aber auch: „Die Ermittlungen bestätigen, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland von den vier großen Handelskonzernen – Edeka, Rewe, der Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland) sowie Aldi (Aldi Nord/Aldi Süd) – geprägt wird, auf die zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel entfallen. Allein diese hohe Konzentration reicht kartellrechtlich aber nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen.“

Eckdaten Tegut-Übernahme durch Edeka


Gegenstand des Vorhabens ist der Erwerb von 202 Tegut-Lebensmittelmärkten, 41 automatisierten Teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei sowie eines Logistikzentrums durch Edeka. Das Vorhaben wurde am 23. März 2026 angemeldet. Das Bundeskartellamt leitete am 21. April 2026 das Hauptprüfverfahren ein. Nachdem Edeka am 20. Juli 2026 erstmals ein Zusagenangebot vorgelegt hatte, verlängerte sich die gesetzliche Prüffrist gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 GWB bis zum 23. September 2026.

Die anmeldenden Unternehmen sowie die Beigeladenen haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor das Bundeskartellamt eine abschließende Entscheidung trifft.

Der TK-Report-Newsletter:
Hier kostenlos anmelden
TK-Report
TK-Report

Kontakt
  • Kontakt Redaktion
  • Kontakt Anzeigen
  • Kontakt Leserservice

Verlag