15.05.2026

Shrinkflation: Landgericht Bremen urteilt gegen Milka

Im Verfahren zur versteckten Preiserhöhung bei der Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage gegen den Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen entschied, die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine „relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers“. Mondelez machte die Tafel Milka Alpenmilch zu Beginn des Jahres 2025 dünner und gleichzeitig teurer.

Um diese Irreführung zu vermeiden, hätte der US-Konzern deutlich und wahrnehmbar auf die geringere Menge hinweisen müssen. Ein solcher Hinweis müsse für mindestens vier Monate nach der Umstellung auf der Packung stehen, damit Verbraucher die Änderung verinnerlichen könnten, urteilten die Richter. Wie dieser konkret ausgestaltet werde, bleibe dem Unternehmen überlassen. Mondelez wies die Kritik im Prozess zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen und auf Vorder- sowie Rückseite angegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

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